Festpreis oder Tagessatz: wie ein eigener Buchungskanal kalkuliert wird

Ein fester Preis verlangt einen beschriebenen Umfang, Abrechnung nach Zeit verlangt Vertrauen und eine Grenze. Wie beides bei einer eigenen Plattform zusammenpasst.

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Ein Festpreis bindet die Vergütung an einen vorab beschriebenen Umfang: Der Auftragnehmer liefert das vereinbarte Ergebnis zum vereinbarten Betrag und trägt das Risiko, mehr Arbeit zu brauchen als kalkuliert. Beim Tagessatz zahlt der Auftraggeber die tatsächlich eingesetzte Zeit. Welches Modell passt, hängt davon ab, wie genau sich die Plattform vor dem Start beschreiben lässt.

Zwei Preismodelle, zwei Arten, Risiko zu verteilen

Hinter der Preisfrage steht eine Risikofrage. Bei einer Pauschale kalkuliert der Auftragnehmer Unwägbarkeiten ein und haftet für seine Schätzung; der Auftraggeber kennt seine Kosten, bekommt aber genau das, was beschrieben ist, und nicht mehr. Bei Abrechnung nach Zeit bleibt der Umfang beweglich; das Risiko, dass etwas länger dauert, liegt beim Auftraggeber. Keines der beiden Modelle ist von sich aus billiger; sie legen nur unterschiedlich fest, wer für Unbekanntes bezahlt.

Das BGB kennt dazwischen den Kostenanschlag: Stellt sich heraus, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Unternehmer das unverzüglich anzeigen, und der Besteller darf den Vertrag beenden (§ 649 BGB). Wer nach Zeit arbeiten lässt, vereinbart zusätzlich oft eine Kostengrenze, ab der vor jeder weiteren Arbeit neu entschieden wird.

Wann ein Festpreis für eine Plattform trägt

Eine feste Summe ist fair, wenn beide Seiten dasselbe vor Augen haben. Bei einem eigenen Buchungs- oder Bestellkanal heißt das:

  • die Strecke vom Aufruf bis zur Bestätigung ist Schritt für Schritt beschrieben, einschließlich Storno und Umbuchung;
  • die Programme, an die angebunden wird, sind bekannt, und ein Testzugang zu ihren Schnittstellen liegt vor;
  • für jedes Portal, das synchron gehalten werden soll, ist geklärt, ob und unter welchen Bedingungen es überhaupt eine Schnittstelle freigibt;
  • die Prüfkriterien stehen fest, sodass am Ende niemand über Geschmack verhandelt.

Die Grundlage dafür ist eine belastbare Leistungsbeschreibung. Ohne sie ist ein Festpreis nur eine geschätzte Zahl mit Unterschrift.

Wann Abrechnung nach Zeit ehrlicher ist

Manche Fragen lassen sich erst beantworten, wenn jemand nachsieht. Hat das Reservierungsbuch einer Pension eine dokumentierte Schnittstelle oder nur einen Export? Gibt ein älteres Kassensystem Bestellungen maschinenlesbar heraus? Solange das offen ist, müsste jede Pauschale einen großen Sicherheitsaufschlag enthalten.

Für solche Klärungen passt eine befristete Tätigkeit nach Aufwand, vereinbart als Dienstvertrag mit benannten Unterlagen am Ende: Analyse, Konzept, Begleitung. Die eigentliche Umsetzung wird danach auf Grundlage des Ergebnisses fest kalkuliert. Dauerhafte Entwicklung Monat für Monat nach Tagessatz ist dagegen keine gute Konstruktion — sie verwischt, wer die Arbeit steuert.

Neue Wünsche: der Festpreis und der Nachtrag

Während der Umsetzung entstehen fast immer Ideen: Gutscheine, eine zweite Sprache, eine Warteliste für ausgebuchte Termine. Keine davon ist verboten, aber keine ist im vereinbarten Betrag enthalten. Ein geordneter Weg sieht so aus:

  1. Der Wunsch wird schriftlich festgehalten und gegen die Beschreibung geprüft.
  2. Liegt er außerhalb, entsteht ein Nachtrag mit eigenem Umfang, eigenem Preis und eigenen Prüfkriterien.
  3. Der Betrieb entscheidet, ob der Nachtrag sofort, nach dem Livegang oder gar nicht umgesetzt wird.

Werden Wünsche stillschweigend miterledigt, verschiebt sich der Liefertermin, und am Ende weiß niemand mehr, was der ursprüngliche Preis abgedeckt hat.

Rechenfehler auf beiden Seiten

  • Pauschale auf vager Grundlage. Entweder ist der Aufschlag so groß, dass der Betrieb zu viel zahlt, oder er ist zu klein, und der Streit beginnt bei der ersten Abweichung.
  • Zeitabrechnung ohne Grenze. Ohne vereinbarte Obergrenze und regelmäßigen Stand weiß der Betrieb erst mit der Rechnung, wo das Budget steht.
  • Etikett und Praxis passen nicht. Ein Angebot heißt „fester Preis“, abgerechnet werden aber nachträglich Stunden für alles, was angeblich nicht beschrieben war.
  • Folgekosten vergessen. Hosting, Gebühren des Zahlungsanbieters und die Pflege nach dem Start stehen in keinem der beiden Modelle automatisch drin.

Wie wir Preise im Angebot festhalten

Wir kalkulieren den Bau eines Buchungs- oder Bestellkanals als Werk mit festem Preis, sobald Umfang, Schnittstellen und Prüfkriterien geklärt sind; auch der Zeitrahmen steht dann im Angebot. Ist vorher etwas offen, schlagen wir eine kurze Klärung nach Aufwand mit einer Kostengrenze vor. Neue Wünsche während der Umsetzung bieten wir als Nachtrag an, über den der Betrieb entscheidet. Welche Arbeiten dazugehören, beschreiben die Seiten App-Entwicklung und Softwareentwicklung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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